Über mich
Patrick Lehrian
Von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.
Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt worden. Nach § 91 Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 4 der Handwerksordnung (HWO) ist es Aufgabe der Handwerkskammern, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über die Güte der von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen und über die Angemessenheit der Preise nach pflichtgemäßen Ermessen öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt Titelschutz nach § 132 a des Strafgesetzbuches (Amtsträger).
Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus?
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt für Privatpersonen Gutachten und ist für die Gerichte tätig. Er unterstützt bei Abnahmen, Baubegehungen und erstellt fachliche Expertisen.
Aufgaben und Pflichten eines Sachverständiger
Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im Bestellungsverfahren einen Nachweis über
seine besondere Sachkunde führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und
Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine
Gutachten unparteiisch zu erstellen.
Pflicht zur Gutachtenerstattung
Er darf seine Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Schweigepflicht
Er muss die bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren
beziehungsweise es ist ihm untersagt, diese zu verwerten.
Fortbildungspflicht
Er muss sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig hinreichend und
nachweisbar fortbilden.
Überwachung
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Körperschaft, die ihn bestellt hat,
beaufsichtigt. Ein Entzug der Bestellung ist möglich, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.
Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung „von der Handwerkskammer ... öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das ... (Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde) verwenden.
Stempel
Er führt einen Rundstempel, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher öffentlichrechtlichen Institution er bestellt worden ist.
Ausweis
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen
vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
Nachzulesen auf: https://www.hwk-rhein-main.de/de/schnelleinstieg/sachverstaendige-finden#section-9433